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E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand Januar 2024

In Baden-Württemberg sollen Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Dies vermeidet erhebliche lokale Schadstoffemissionen. Das Ministerium für Verkehr versteht E-Taxis im hohen Maße auch als Multiplikatoren für den Einsatz von PKW mit Elektroantrieb.

Wer wird gefördert?

  • Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetzt oder Carsharing-Unternehmen.

Was wird gefördert?

  • Die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs gemäß Personenbeförderungsgesetz oder Carsharing-Unternehmen qualifiziert.
  • Vorhandensein einer gültigen Lizenz zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung erforderlich.
  • Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.
  • Einsatz des E-Taxis oder E-Mietfahrzeugs innerhalb eines Bereitstellungsbezirks in Baden-Württemberg.
  • Anschaffung des Fahrzeugs nicht vor dem 01.07.2022, entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  • Förderung begrenzt auf maximal 100 Fahrzeuge pro Antragsteller.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 € bei gekauften und 1.000 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
 

E-Mail: info@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.