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Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltiges Bauen | Hamburg

Fördergeber IFB Hamburg
Stand März 2024

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer oder Erbbauberechtigten.
  • Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.

Was wird gefördert?

  • Förderung von energetischen Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde.
  • Für Gebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung oder solche, die nur unter erheblichen Bauaufwand wieder bewohnbar gemacht werden können, gibt es spezielle Programme.
  • Im Stadtteil Dulsberg stehen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz weitere Fördermittel für die denkmalgerechte Fassadensanierung zur Verfügung.
  • In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss.
  • Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Basisförderung je Wohneinheit und verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können. Grundmodule sind die Energieberatung sowie die Verfahren Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie.
  • Die Zuschusshöhe der Stufen eins bis vier richtet sich nach der erreichten Einsparung (Jahres-Endenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf) auf Grundlage der energetischen Bilanzierungen. Bei den höheren Stufen bemisst sich die Zuschusshöhe auf Basis der Wohnfläche.
  • Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m2a. Je höher die erreichte Einsparung und je besser die Stufe, desto höher fällt der Zuschuss aus.
  • Die Option einer Förderung mit Mietpreisbindung erhöht die Förderung um ca. 50 %.


Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:

  • Den Einbau von Lüftungsanlagen ohne/mit Wärmerückgewinnung. 
  • Die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen.
  • Den Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden.
  • Innendämmung.
  • Die Herstellung einer barrierefreien Zuwegung.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
Domshof 14/15
28195 Bremen

Tel.: 0 (+49) 421 96 00-40
E-Mail: mail@remove-this.bab-bremen.de

Weiterführende Informationen

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.