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Förderprogramm Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Bayern

Fördergeber Wirtschaftsministerium Bayern (StMWi)
Stand Januar 2024

Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Aufgrund steigender Güterverkehrsleistung kommt dabei auch der Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs eine wachsende Bedeutung zu. Ziel dieses Förderprogramms ist daher der Aufbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für E-Gütertransportfahrzeuge. Damit soll für einschlägige Unternehmen, die im Bereich Gütertransport tätig sind, ein Anreiz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten geschaffen werden. 

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Ladestandorte in Bayern.
  • Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur sind durch Fachunternehmen vorzunehmen.
  • Sicherstellung einer Mindestbetriebsdauer von drei Jahren.
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. 
  • Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bayern Innovativ GmbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
 

Tel.: 0 (+49) 911 20671-0
E-Mail: info@remove-this.bayern-innovativ.de

Weiterführende Informationen

Förderprogramm Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.