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Förderprogramm "Wasserkraftanlagen"

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Bayern

Fördergeber Wirtschaftsministerium Bayern (StMWi)
Stand Januar 2024

Der Freistaat Bayern fördert auf der Grundlage der Bayerischen Wasserkraftstrategie bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeitslücke und im Rahmen der Kumulierungsregelung des EEG 2021 den umweltverträglichen Ausbau der Stromerzeugung mit Wasserkraft mit einer Anteilfinanzierung.

Wer wird gefördert?

  • Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Ertüchtigungen mit mindestens 10-prozentiger Steigerung des Leistungsvermögens, Wiederinbetriebnahmen und Ersatzneubauten.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Anlagenstandorte in Bayern.
  • Ertüchtigungen (im Sinne des EEG), Wiederinbetriebnahmen und Ersatzneubauten.
  • Bei Ertüchtigungsmaßnahmen mindestens zehnprozentige Steigerung des Leistungsvermögens.
  • Berechnung nach Anhang der Förderlinie ergibt eine Wirtschaftlichkeitslücke trotz einer Förderung nach EEG 2021 (nach Abschluss der Maßnahme).
  • Wasserrechtliche Zulassung oder eingetragenes Altrecht liegt vor (sofern nicht genehmigungsfrei).

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Dieser beträgt bis zu 25 % der Investitionskosten.
  • Planungskosten können mit bis zu 20 % der Gesamtkosten berücksichtigt werden.
  • Der Zuschuss ist zudem begrenzt auf die kalkulatorische Wirtschaftlichkeitslücke entsprechend dem Anhang der Förderrichtlinie.
  • Höhere Stromgestehungskosten als 19,5 Cent pro Kilowattstunde werden nicht gefördert.
  • Der Zuschuss ist begrenzt auf 200.000 Euro. Dieser Rahmen ist ggf. noch zu reduzieren um De-Minimis-Förderungen, die im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren zugesagt wurden.
  • 70 % der bewilligten Zuwendung werden nach Abschluss der Baumaßnahmen ausbezahlt, 30 Prozent werden im Rahmen einer fünfjährigen Zweckbindungsfrist nach Aufnahme des Regelbetriebs einbehalten. In dieser Zeit sind die tatsächlichen Produktions- und Verbrauchsdaten nachzuweisen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bayern Innovativ GmbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
 

Tel.: 0 (+49) 911 20671-0
E-Mail: info@remove-this.bayern-innovativ.de

Weiterführende Informationen

Förderprogramm "Wasserkraftanlagen"


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.