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Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Erneuerbare Energien | Thüringen

Fördergeber Thüringer Aufbaubank
Stand Januar 2024

Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Einführung der CO2-armen Mobilität im ÖPNV in Thüringen gefördert. Die Zuwendungen dienen der Einführung und praktischen Anwendung alternativer technischer Antriebslösungen, die einen effektiven Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Lärmschutz leisten sowie entsprechender Modellprojekte.

Wer wird gefördert?

Für Machbarkeitsstudien und investive Maßnahmen:
 

  • Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.
     

Für kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs):
 

  • Öffentliche Gebietskörperschaften und Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG.

Was wird gefördert?

  • Machbarkeitsstudien zur konzeptionellen Vorbereitung von Investitionen im ÖPNV.
     
  • Saraus resultierende Investitionsvorhaben, insbesondere:

    - Ausgaben zur Umstellung auf emissionsfreie angetriebene Fahrzeuge u.a.,
    - Erwerb neuer alternativ angetriebener Fahrzeuge im StPNV und SPNV.
    - Nachrüstung fossil betriebener Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe sowohl im StPNV als auch im SPNV.
    - Erwerb automatisierter Fahrzeuge im StPNV.
    - Investitionen zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur im StPNV und SPNV sowie
    - Ausgaben zur Absicherung von Wartung und Reparatur an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben in Depots und Werkstätten im StPNV und SPNV.
     

  • Kommunale, verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte nach den Leitlinien für Nachhaltige Urbane Mobilitätspläne / Sustainable Urban Mobility Plans (SUMPs).

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Für die Anschaffung von Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % als Anteilsfinanzierung möglich.
     
  • Für Investitionen in die Tank- und Ladeinfrastruktur sowie die Depotumrüstung für Wartung und Reparatur ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 % ebenfalls als Anteilsfinanzierung möglich.
     
  • Für Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte/ SUMPs sind Förderungen von bis zu 70 % über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung möglich.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
 

Postadresse:
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
 

Tel: 0 (+49) 361-7447-0
Fax: 0 (+49) 361-7447-410
E-Mail: info@remove-this.aufbaubank.de

Weiterführende Informationen

Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.