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Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Umnutzung | Biodiversität | Thüringen

Fördergeber Thüringer Aufbaubank
Stand Januar 2024

Gefördert wird die Ermittlung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und die Beseitigung der von Altlasten ausgehenden Gefahren. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 % möglich.

Wer wird gefördert?

Thüringer Körperschaften des öffentlichen Rechts wie 

  • Gemeinden. 
  • Gemeindeverbände. 
  • Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände.
  • Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts in Thüringen.
  • Juristische Personen des privaten Rechts.
  • Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

  • Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung.
  • Sanierungsuntersuchung und –planung.
  • Sanierung – einschließlich sanierungsbedingter Abriss – und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung.
  • Überwachung und Eigenkontrolle.
     
  • Von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderung und zur Sanierung von Altlasten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG).

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
 

Postadresse:
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
 

Tel.: 0 (+49) 361-7447-0
Fax: 0 (+49) 361-7447-410
E-Mail: info@remove-this.aufbaubank.de

Weiterführende Informationen

Förderung von Maßnahmen zur Altlastenbehandlung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.