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Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Gründächer | Biodiversität | Flächenentsiegelung | Thüringen

Fördergeber Thüringer Aufbaubank
Stand Janaur 2024

Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Entwicklung von Schutzgebieten und vieles mehr. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 % möglich. 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
  • Bei Vorhaben im Teil EFRE sind natürliche Personen von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können im Teil ELER:

  • Erstellung und Aktualisierung von Plänen, Studien und Konzepten in Zusammenhang mit dem Management von Natura 2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura 2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten.
     
  • Durchführung von naturschutzbezogenen Erfassungen und Erfolgskontrollen.
     
  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, Schaffung von grünen Infrastrukturen.
     
  • Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -Information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten.
     
  • Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Informationsvermittlung sowie Planungs- und Koordinierungsleistungen in Zusammenhang mit der Flächennutzung, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Aktionstagen, Erstellung von Informationsmaterialien.
     

Gefördert werden können im Teil EFRE:

  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt der Maßnahmen in einem Hochwasserrisikogebiet liegt oder das Vorhaben sich schwerpunktmäßig auf Fließgewässer bezieht.
     
  • Das Vorhaben muss zudem einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten.
     
  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen (einschließlich Maßnahmenplanung), soweit der Schwerpunkt des Vorhabens in den Stadtgebieten von Erfurt, Jena oder Gera liegt.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 1 oder 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
     
  • 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben im Zusammenhang mit Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete, Nationale Naturlandschaften, Naturschutzgebiete, Geschütze Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) oder dem Grünen Band, soweit sie dem Schutzzweck dienen,
     
  • 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben, die sich auf den Erhalt oder der Verbesserung von Arten, Lebensraumtypen oder Biotopen beziehen, die in Stufe 2 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen aufgeführt sind,
     
  • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei sonstigen Ausgaben.


    Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die Gesamtausgaben 25.000 Euro nicht unterschreiten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
 

Postadresse:
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
 

Tel: 0 (+49) 361-7447-0
Fax: 0 (+49) 361-7447-410
E-Mail: info@remove-this.aufbaubank.de

Weiterführende Informationen

Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.