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Förderung von Wohngebäuden im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen

Neubau | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltiges Bauen | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW direkt
Stand Dezember 2023

Der Neu-, oder Umbau von Wohngebäuden in Passiv-Haus Standard wird durch Zuschüsse gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten.
  • Freiberuflich Tätige.
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen.
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen.
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften.

Was wird gefördert?

  • Neu- sowie Umbau von Wohngebäuden im Passiv-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen.

Was sind die Voraussetzungen?

Energetische Anforderungen an den Passivhaus-Standard:

  • U-Wert von opaken Bauteilen unter 0,15 Watt pro Quadratmeter und Kelvin und von transluzenten Bauteilen unter 0,8 Watt pro Quadratmeter und Kelvin.
  • Heizwärmebedarf QH: maximal 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr.
  • Jahresprimärenergiebedarf QP: maximal 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr.
  • Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz (n50-Wert): Maximal 0,6 pro Stunde.
  • Nachweis durch Bauvorlageberechtigten auf Basis des Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP).
  • Vorlage von Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 und Lageplan des Gebäudes.
  • Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 % Gesamtförderquote ist zulässig.
  • Zuwendungen werden nur im Rahmen der Landesprojekte „KlimaQuartiere.NRW“ und der „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ gewährt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • Maximal 4.700 Euro je Wohneinheit (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) beziehungsweise,
  • maximal 3.400 Euro je Wohneinheit (Mehrfamilienhaus).

    Die maximale Förderhöhe bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW direkt
Tel.: 0 8+49) 211 837-1927
 

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Weiterführende Informationen

Förderung von Wohngebäuden im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.