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Hafeninfrastruktur

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Erneuerbare Energien | Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand Januar 2024

Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Senkung von CO2-Emissionen in Häfen.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht des Landes M-V unterstehen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur, z. B. Kaianlagen, Anlegebrücken und -rampen, Dalben, Dalbenstege, Fender, Poller, Uferwände und -böschungen, Schutzmolen sowie Gleisanlagen.
  • Kai- und Umschlagsflächen zum Be- und Entladen bzw. zur Zwischenlagerung, Gleis- und Straßenerschließung des Hafengeländes einschließlich Sicherungstechnik und Beleuchtung.
  • Anlagen zur Versorgung der öffentlichen Hafeninfrastruktur (z. B. Strom, Wasser) sowie zur Erschließung der Hafengewerbeflächen.
  • Anlagen zur Oberflächen-, Schmutz- und Abwasserentsorgung von öffentlichen Hafenflächen und zur Erschließung der Hafengewerbeflächen.
  • Vertiefung der Hafensohle, Zufahrten und Liegeplätze.
  • Hafensicherheitstechnische Anlagen.
  • Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur im Zusammenhang mit der Nutzung emissionsarmer Schiffsantriebe oder Landstromanlagen.
  • Anlagen, die in Zusammenhang mit einer umweltfreundlichen Energieversorgung stehen.
  • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Hafeninfrastrukturmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Senkung von CO2- und Schadstoffemissionen.
  • Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten, die die wirtschaftliche Entwicklung eines Hafenstandortes hemmen.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung wird als Projektförderung bewilligt. Die Finanzierung wird als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
  • Der Zuschuss beträgt in der Regel 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Tel.: 0 (+49) 385 6363-0

Weiterführende Informationen

Hafeninfrastruktur


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.