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Hamburger Gründachförderung

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Gründächer | Biodiversität | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Januar 2024

Die IFB Hamburg fördert freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg. Diese werten ein Gebäude optisch und ökologisch auf, verbessern das Klima und erhöhen den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung. Zudem werden auf den Dächern neue Lebensräume für Mensch und Tier geschaffen.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.

Was wird gefördert?

Dachbegrünung

  • Freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen (Neubau und Bestand).
  • Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung.
  • Ab mind. 8 cm Substratdicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden.
  • Ab 12 cm Substratdicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden.
  • Alle Kosten der Dachbegrünung im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung sowie die Fertigstellungspflege.
     

Fassadenbegrünung

  • Freiwillig durchgeführte Fassadenbegrünung.
  • Ab 1.000,00 € Baukosten.
  • Wandgebundene Fassadenbegrünung ab 10 m².
  • Bodengebundene Fassadenbegrünung.
     

Gebäudebegrünung PLUS

  • Freiwillig durchgeführte besondere Gebäudebegrünungen an Dach und/oder Fassade.  

    Gebäudebegrünung PLUS-Förderkriterien:
  • Lage im Stadtgebiet (z.B. Zentren, Grünes Netz Hamburg, Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf).
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung (z.B. Hitzevorsorge, Retention, Regenwasserbewirtschaftung, Biodiversität, Urbane Landwirtschaft).
  • Maßnahmen mit gesellschaftlichem Mehrwert (z.B. Mitwirkungsmöglichkeiten unmittelbare Einwohnerschaft, Einbindung von kulturellen, integrativen und/oder inklusiven Projekten, Gestalterisch herausragende Maßnahmen).
  • Weitere Aspekte (z.B. Innovationsgehalt, CO2-Reduktion in der Herstellungskette, Einsatz von recyceltem Material).

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die Dachbegrünung entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. 
  • Bei Privatpersonen und kleinen Unternehmen kann die Förderung maximal 60 %, bei mittleren Unternehmen 50 % und bei Großunternehmen 40 % der förderfähigen Kosten betragen.

Wie wird gefördert?

Dachbegrünung

  • Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude.

    1. Förderung für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften
     
  • Die Förderung beträgt pauschal 60 % der eingereichten anerkannten Kosten. Es werden Kosten für die Erstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen sowie der Fertigstellungspflege für 12 Monate anerkannt. Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche.
     
  • Eigenleistungen (bis 150 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation mit 60 % der Materialkosten gefördert.
     

2. Förderung für sonstige Antragsteller

  • Die Förderung beträgt pauschal 60 % für Kleinunternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 40 % für Großunternehmen der eingereichten anerkannten Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen und der Fertigstellungspflege entstehen.
     
  • Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche.
     

3. Darüber hinaus sind folgende Zuschläge möglich:

  • Für solare Energiegewinnung in Kombination mit begrünten Dächern wird die Unterkonstruktion der Solaranlage zwischen 40 und 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 50 €/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche bezuschusst.
  • Nicht gefördert werden PV-Module und Solarthermie-Kollektoren.
     
  • Die Eignung der Dachfläche kann bei bestehenden Gebäuden oberhalb der Dachabdichtung durch eine zusätzliche Wurzelschutzschicht hergestellt werden. Das Nachrüsten von Wurzelschutzschichten wird zwischen 40 und 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 10 €/m² Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen gefördert.     
  • Maßnahmen, die nachweislich zur Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) für die Erstellung von Gründächern beitragen, werden mit 40 bis 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 30 €/m² Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen gefördert.   
  • Flächen der Freiraumnutzung bei Erreichen eines Abflussbeiwertes von mindestens 0,3 und bei einer Nettovegetationsfläche von mindestens 35 % der Gesamtdachfläche werden mit 40 bis 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 100€/m² Freiraumfläche gefördert.
  • Fassadenbegrünung
  • Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude bzw. Bauwerk.
     

1. Förderung für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Die Förderung für private Antragstellende beträgt pauschal 60 % der eingereichten anerkannten Kosten. Es werden Kosten für die Erstellung der Fassadenbegrünung sowie der Fertigstellungspflege für 24 Monate anerkannt.
     
  • Eigenleistungen bei privaten Antragstellenden werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner:in, Dachdecker:in, Landschaftsbauer:in/-architekt:in, Architekt:in, Bauingenieur:in oder Biologe:Biologin (Gesellenbrief/Diplom/Bachelor/Master) mit bis zu 60 % der Materialkosten gefördert.
     

2. Förderung für sonstige Antragsteller

  • Die Förderung für gewerblich tätige Antragstellende (u. a. Vermietende ab drei Wohneinheiten) beträgt pauschal 60 % für Kleinunternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 40 % für Großunternehmen der eingereichten anerkannten Kosten, die für die Fertigstellung der Fassadenbegrünung und die Fertigstellungspflege für 24 Monate entstehen.
     

Gebäudebegrünung PLUS

  • Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75 % bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 200.000,00 € je Bauwerk.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg


Tel.: 0 (+49) 40/248 46-0
Fax: 0(+49) 40/248 46-432
E-Mail: info@remove-this.ifbhh.de 

Weiterführende Informationen

Hamburger Gründachförderung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.