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IBB Soziale Wohnraummodernisierung

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Barrierefreiheit | Berlin

Fördergeber Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand Januar 2024

Sie möchten Ihren Mietwohnungsbestand zum Effizienzhaus sanieren? Mit einem Zuschuss unterstützt das Land Berlin Ihre Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale und private Wohnungsunternehmen.
  • Wohnungsgenossenschaften.
  • Vermieter*innen und Investor*innen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Sanierung von bestehenden Mietwohngebäuden, die nach Abschluss der Maßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 gemäß den in der Anlage zur Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) festgelegten "Technischen Mindestanforderungen" in der Fassung vom 09.12.2022, erreichen.
     
  • Im Rahmen der Sanierung zum Effizienzhaus werden auch wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen und gebäudebedingte Mehrkosten gefördert.
     
  • Maßnahmenbeispiele können der Orientierungshilfe für gebäudebedingte Mehrkosten sowie der Orientierungshilfe für weitere Modernisierungsmaßnahmen entnommen werden.
     
  • Neben den Investitionskosten für die baulichen Maßnahmen zum Effizienzhaus, den wohnwertsteigernden Modernisierungsmaßnahmen und gebäudebedingten Mehrkosten, werden auch die Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch eine/n Sachverständige/n sowie die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen gefördert.
     
  • Stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher für die Eigenstromversorgung werden mitgefördert, sofern für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbare Energien in Anspruch genommen wird.

Was sind die Voraussetzungen?

Mietpreis- und Belegungsbindung von zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht gebundenen Wohnungen:

  • Belegungsbindungszeitraum beträgt 15 Jahre.
  • Bei Mieterwechsel bzw. Neuvermietung sind nur Haushalte bezugsberechtigt, deren Einkommen die Grenzen nach § 9 Abs. 2 WoFG nicht überschreiten.
  • Die Mieten (über die erstmalige Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung hinaus) dürfen im Bindungszeitraum um nicht mehr als 2 % pro Jahr, höchstens bis zum maßgeblichen Mittelwert des jeweiligen Mietspiegelfeldes des geltenden Berliner Mietspiegels, angehoben werden.
  • Es gelten die weiteren Bestimmungen gemäß Nr. 8.1.1 und 8.1.2 der Richtlinie.
     

Mietpreis- und Belegungsbindung von zum Zeitpunkt der Bewilligung gebundene Wohnungen:

  • Belegungsbindungszeitraum verlängert sich bei Objekten mit bestehenden Belegungsbindungen bis zu 15 Jahren auf insgesamt 20 Jahre sowie bei Objekten mit bestehen den Belegungsbindungen über 15 Jahren um weitere fünf Jahre.
  • Für Mieterhöhungen nach energetischer Modernisierung gelten die Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung; die Umlage ist hierbei auf max. 0,50 EUR/m² Wohnfläche bei einer zulässigen Gesamtmiete von max. 8,00 EUR/m² Wohnfläche nettokalt begrenzt.
  • Für Änderungen der Kostenmiete (über die erstmalige Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung hinaus) gelten weiterhin die kostenmietrechtlichen Mietpreisregelungen.
  • Es gelten die weiteren Bestimmungen gemäß Nr. 8.2.1 und 8.2.2 der Richtlinie.

Wie wird gefördert?

  • Es wird ein Zuschuss je m² Wohnfläche für die zu fördernden Wohneinheiten in Abhängigkeit des nach Sanierung erstmals erreichten energetischen Niveaus gewährt.
  • Der Zuschuss erhöht sich um 150 EUR je m² Wohnfläche, wenn neben der umfänglichen Sanierung weitere wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. 
  • Zudem erhöht sich der Zuschuss um 100 EUR je m² Wohnfläche, wenn Mehrkosten aufgrund einer besonderen Gebäudesubstanz nachgewiesen werden.
     

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin

Telefon: 0 (+49) 30 / 2125 - 0
Fax: 0 (+49) 30 / 21 25 - 20 20
E-Mail: info@remove-this.ibb.de

Weiterführende Informationen

IBB Soziale Wohnraummodernisierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.