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IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Januar 2024

Gefördert wird die energetische Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen einen Zuschuss oder einem zinsvergünstigtem Darlehen der IFB Hamburg.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer und Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnimmobilien, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie zur Wärmeerzeugung. Auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung werden gefördert.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Neben den technischen Voraussetzungen der Maßnahmen erfolgt eine Prüfung der persönlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Darlehensnehmer. Hierfür sind Einkommens- und Objektunterlagen erforderlich. Zur Absicherung des Darlehens erfolgt eine Grundschuldeintragung. 
     
  • Eine Kombination der Förderung von baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle mit anderen Förderprogrammen des Bundes (KfW, BAFA) – ist grundsätzlich möglich.
     
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
     
  • Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden. Hierzu wird eine zusätzliche Erklärung von Ihnen eingereicht. 

Wie wird gefördert?

  • Darlehenshöhe maximal € 75.000,00 (mind. € 10.000,00).
  • Darlehenszinssatz 2 %.
  • Zinsbindung 15 Jahre.
  • Darlehenslaufzeit bis zu 20 Jahren.
  • Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist immer Pflicht.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg


Tel.: 0 (+49) 40/248 46-0
Fax: 0 (+49) 40/248 46-432
E-Mail: info@remove-this.ifbhh.de 

Weiterführende Informationen

IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.