Zurück zur Übersicht

Innovation in der Bauwirtschaft

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | nachhaltige und ökologische Baustoffe | nachhaltiges Bauen | Ressourceneffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Fördert Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben für eine zukunftsweisende und ressourcenschonende Entwicklung im Bauwesen. 

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche Unternehmen.
  • Gemeinden und Gemeindeverbände.
  • Private oder gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

  • Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben, mit denen neues Wissen in Bezug auf Techniken, Materialien und Verfahren für eine zukunftsweisende und ressourcenschonende Entwicklung im Bauwesen geschaffen werden.
     

Gefördert werden insbesondere folgende Vorhaben:

  • Entwicklung von Perspektiven und Möglichkeiten für innovative ressourcenschonende Fertigungsverfahren.
  • Digital-geprägte Bauverfahren (3D-Druck, Baurobotik, Building Information Modeling u.a.).
  • Innovative Bauverfahren, die die Effizienz und Effektivität bei der Planung, dem Bau und/oder bei dem Betrieb (einschließlich Nachnutzung und/oder Umnutzung) von baulichen Anlagen erhöhen.
  • Open-source-Projekte zur Steigerung von Effizienz und Effektivität im Städtebau, bei Planung, Bau und/oder Betrieb von Bauvorhaben.
  • Forschung, Entwicklung und/oder Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und Bauprodukten, bei denen der (erwartbare) CO2-Fußabdruck geringer als bei herkömmlichen Baumaterialen ist.
  • Forschung, Entwicklung und/oder Einsatz von Rezyklaten im Hoch- oder Tiefbau (einschließlich Kreislaufwirtschaft).
  • Innovation im (Städte-)Bau unter Berücksichtigung von Extremwetterereignissen zur Hebung der Resilienz von Einzelgebäuden, Stadtvierteln oder ganzer Städte.
  • „New Work“ in der Bauwirtschaft im Hinblick auf die in der Bauwirtschaft vertretenen Ausbildungsberufe, Studiengänge und Berufsbilder.
     

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Vorasussetzungen müssen beachtet werden:

  • Ihr Vorhaben untersucht die Auswirkungen von neuen Technologien auf die Arbeitsbedingungen im Bauwesen.
  • Ihr Vorhaben bringt durch möglichst praxisorientierte Anwendung neue Innovationen hervor bzw. stößt diese an.
  • Die gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen werden in die Praxis umgesetzt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss.
  • Förderhöhe: max. 400.000 € pro Projekt.

    Förderumfang:
  • Kleine Unternehmen: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Mittlere Unternehmen: Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Große Unternehmen: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Nicht wirtschaftlich tätige Einrichtungen: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Innovation in der Bauwirtschaft


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.