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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Finanziert klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr, IKT für Mobilität. 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland.
  • Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln.
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • Gemeinnützige Antragsteller.

Was wird gefördert?

  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge.
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung.
  • Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft.
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität.
     

In Verbindung mit den förderfähigen Investitionsmaßnahmen können Sie auch für folgende Vorhaben eine Förderung erhalten:

  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung.
  • Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen.

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, d.h. in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null, in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur. 
  • Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit.
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
  • Höchstbetrag: 50 Mio. € pro Vorhaben, Überschreitung im Einzelfall möglich.


    Laufzeiten:

  • 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren.


    Zinssatz:

  • Fest für bis zu 5, 10 oder 20 Jahre.


    Tilgung:

  • In vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit.
  • Bei endfälliger Tilgung in einer Summe am Laufzeitende.
  • Außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung.

     

  • Auszahlung: 100 %.
     

    Abruffrist/Bereitstellungsprovision:

  • Bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar.
  • 0,15 % pro Monat, ab dem 13. Monat nach Zusage.

     

  • Sicherheiten: Banküblich.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel.: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.