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Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | nachhaltiges Bauen | Bund

Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Stand Dezember 2023

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nicht­wohngebäude in Deutschland.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften,
  • deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und
  • Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Für den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nichtwohngebäude in Deutschland gibt es Fördermaßnahmen für:
 

  • Den Bau und den Kauf.
  • Die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit.
  • Die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Was sind die Voraussetzungen?

Gefördert werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
 

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wie wird gefördert?

  • Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Tel.: 0 (+49) 800 539 9005

Weiterführende Informationen

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.