Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG
Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Schleswig-Holstein
Mit dem KInvFG stellt der Bund finanzschwachen Kommunen - über die Länder - im Rahmen eines Sondervermögens im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2025 insgesamt 7 Mrd. Euro zur Förderung Ihrer Investitionstätigkeit zur Verfügung. Auf die Kommunen in Schleswig-Holstein entfällt dabei ein Anteil von rd. 199,2 Mio. Euro.
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0 (+49) 431 9905-0
Fax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@ ib-sh.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.