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Lebendige Zentren

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Flächenentsiegelung | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Nachhaltiger Städtebau will die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern.

Wer wird gefördert?

  • Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände nach §205 Abs. 4 BauGB.

Was wird gefördert?

  • Das Programm Lebendige Zentren fördert insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten. 
  • Es geht darum, die Versorgungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln, bestehenden Wohnraum zu qualifizieren und das baukulturelle Erbe zu erhalten. 
  • Auch Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine wichtige Rolle, denn ein gesundes Stadtklima, kurze Wege und einladende Stadträume mit Funktions- und Angebotsvielfalt sind Standortfaktoren. 
  • Das Programm wird auf kommunaler Ebene gemeinsam mit lokalen Akteuren umgesetzt. Diese verstehen sich als Multiplikator, aber auch als Träger eigener Initiativen.
     
  • Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. 
     

Das können beispielsweise sein: 

  • Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, 
  • Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, 
  • Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, 
  • Aufwertung von Frei- und Grünflächen, 
  • Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, 
  • Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Die Programmaufnahme erfolgt mit dem ersten Zuwendungsbescheid.
     

Fördervoraussetzungen sind, dass

  • das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist,
  • die Festlegung anerkannt worden ist und
  • die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.
  • Die räumliche Festlegung der Fördergebiete kann in allen Programmen, soweit erforderlich, auch als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB erfolgen.
  • Ein Beschluss zur Abgrenzung des Gebiets Stadtentwicklung ist erforderlich.

Wie wird gefördert?

  • Es handelt sich um eine Zuschussförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. 
     
  • Die Höhe des Förderanteils (Förderquote) von 2/3 der förderfähigen Kosten wird nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG) erhöht oder vermindert.
     

Fördermittel können eingesetzt werden:

  • Zur Deckung der Kosten,
  • zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
  • zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
  • Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden.

     

  • Mit dem Zuwendungsbescheid für das jeweilige Programmjahr stellt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen die Fördermittel auf der Grundlage der angemeldeten Einzelmaßnahmen für die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme bereit.
     
  • Die Fördermittel werden auf Anforderung entsprechend dem Bedarf im Rahmen der bewilligten Fördermittel ausgezahlt.
     
  • Mit den Einzelmaßnahmen darf bei Neuaufnahme in ein Förderprogramm erst nach Wirksamkeit des Zuwendungsbescheides, im Übrigen ab dem 1. Januar des jeweiligen Programmjahres begonnen werden.
     
  • Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme, für den die Zuwendungsempfänger Bewilligungsbescheide erhalten, soll zehn Jahre nicht überschreiten. Wegen der kassenmäßigen Abwicklung durch Verpflichtungsermächtigungen kann sich daraus ein entsprechend längerer Bewilligungszeitraum ergeben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
 

Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7344

Weiterführende Informationen

Lebendige Zentren


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.