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Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz

Bestand/Neubau | Wohngebäude | Zusätzlicher Tilgungszuschuss | Ressourceneffizienz | nachhaltiges Bauen | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Es wird die nachhaltige und hochwertige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie der Neubau bzw. Ersterwerb von hocheffizienten und klimafreundlichen Mietwohngebäuden in Hessen gefördert, und zwar zusätzlich zu dem entsprechenden, zinsgünstigen Programm der KfW – Bankengruppe.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Eigentümer von zur Vermietung bestimmten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind:
 

  • Investitionen in Mietwohngebäuden zur nachhaltigen Verringerung von CO2 - Emissionen nach dem KfW-Programm „BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)“ und zwar nur diejenigen Maßnahmen, die dazu beitragen, im modernisierten Wohngebäude mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 zu erreichen,
  • der Neubau bzw. Ersterwerb von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energieeffizienzhauses einschl. Passivhäuser nach dem KfW-Programm "KFN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude", und zwar nur diejenigen Baumaßnahmen, welche mindestens das Niveau eines KfW-Effizienzhauses KFWG erreichen,
  • für die ein Darlehen aus dem entsprechenden KfW-Programm bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt wird. 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt sein.
  • Die in den KfW-Merkblättern zum jeweiligen KfW-Programm geforderten Bestätigungen müssen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorliegen.
  • Mit den Maßnahmen soll spätestens 12 Monate nach der Zusage der Fördermittel begonnen werden. Die Maßnahmen sind zeitnah abzuschließen.
  • Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht gefördert werden.
  • Nicht förderfähig ist weiterhin Wohnraum, der rechtlich und tatsächlich zur dauerhaften Wohnraumversorgung nicht geeignet ist (z. B. Notunterkünfte), der hinsichtlich der Wohnfläche unangemessen groß und in der Ausstattung oder der Höhe der Kosten besonders aufwändig ist.

Wie wird gefördert?

Für Investitionsvorhaben nach dem Programm "KFN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude" und dem Programm "BEG Wohngebäude Kredit (Sanierung) EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 55, EH 55 EE und EH 55 NH" (auch bei Gewährung der Bonusvarianten) gilt folgende Regelung: 
 

  • Für das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,32 % auf die KfW Konditionen für Endkreditnehmer gewährt. Diese Zinsverbilligung von 1,32 % setzt sich wie folgt zusammen: 1,20 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
     


Für das Programm "BEG Wohngebäude Kredit (Sanierung) EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, EH Denkmal, EH Denkmal EE und EH Denkmal NH" (auch bei Gewährung der Bonusvarianten) gilt folgende Regelung: 
 

  • Für das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,97 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt. Diese Zinsverbilligung von 0,97 % setzt sich wie folgt zusammen: 0,85 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
     


Für das Programm "BEG Wohngebäude Kredit (Sanierung) EH 85, EH 85 EE und EH 85 NH" gilt folgende Regelung: 
 

  • Für das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wird für fünf Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden ersten Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der ersten Zinsbindung, eine zusätzliche Zinsverbilligung von 0,42 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer gewährt. Diese Zinsverbilligung von 0,42 % setzt sich wie folgt zusammen: 0,30 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
 

Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7340

Weiterführende Informationen

Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.