Modernisierung selbst genutzten Wohnraums
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Barrierefreiheit | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Rheinland-Pfalz
In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Kosten für die Modernisierung einer Einliegerwohnung können in diesem Programm nicht finanziert werden.
Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):
um nicht mehr als 60 %.
überschreitet.
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.