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Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Barrierefreiheit | Erneuerbare Energien | Wassereffizienz | Rheinland-Pfalz

Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand Januar 2024

In diesem Programm wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Kosten für die Modernisierung einer Einliegerwohnung können in diesem Programm nicht finanziert werden.  

Wer wird gefördert?

Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):

  • Um nicht mehr als 10 % oder
  • um nicht mehr als 60 %.

    überschreitet.

Was wird gefördert?

Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:

  • Barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
  • die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
  • der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Bei Stellung des Förderantrages ist ein Energieeffizienz-Experte oder Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes im Hinblick auf die Effizienzhausstandards einzubinden, sofern der Effizienzhausstandard EH 85 (GEG 2023) oder EH 55 (GEG 2023) erreicht wird. 
  • Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de als Sachverständige aufgeführt sind. 

Wie wird gefördert?

  • Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden.
  • Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten. Die voraussichtlichen Kosten der Modernisierung sind bei Antragsstellung durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. 
  • Daneben können Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % überschreitet, einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des ISB-Darlehens beantragen. Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet, können einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 % des ISB-Darlehens beantragen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
 

Beratung Wirtschaftsförderung
Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1333
E-Mail: beratung@remove-this.isb.rlp.de
 

Beratung Wohnraumförderung
Tel.: 0 (+49) 6131 6172-1991
E-Mail: wohnraum@remove-this.isb.rlp.de

Weiterführende Informationen

Modernisierung selbst genutzten Wohnraums


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.