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Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung (NiSE)

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Sachsen

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Januar 2024

Aufwertung von benachteiligten Stadtquartieren.

Wer wird gefördert?

  • Sächsische Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern und einem benachteiligten Quartier im sozialen, demografischen, infrastrukturellen oder stadtökologischen Bereich.
  • Gebiete, die zum Zeitpunkt der Einreichung des GIHK durch LEADER vollständig, d.h. investiv und nichtinvestiv, zuwendungsfähig sind, können keine Förderung beantragen.

Was wird gefördert?

  • Investive Vorhaben zur Verringerung des CO2-Ausstoßes, zur Verbesserung der Stadtökologie sowie investive und nichtinvestive Vorhaben im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Belebung, wenn sie innerhalb des o.g. Fördergebietes liegen. Die Nachrangigkeit gegenüber gleichartiger nationaler Förderung ist zu beachten.
  • Investitionen in die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten und Hochwasserentstehungsgebieten sind nur eingeschränkt förderfähig (Genehmigung bzw. Zustimmung der zuständigen Wasserbehörde).
     

Was sind die Voraussetzungen?

  • Abgrenzung Fördergebiet mit Beschluss der Gemeinde.
  • Schlüssige Ableitung des zur Förderung beantragten Fördergebietes aus einem aktuellen Stadtentwicklungskonzept (INSEK) nicht älter als 10 Jahre.
  • Vorlage einer konkreten Kosten- und Finanzierungsplanung mit Einzelvorhaben.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss für kreisfreie Städte: 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Zuschuss für kreisangehörige Städte und Gemeinden: 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Bei Einzelvorhaben bis 200.000 EUR finden die Vereinfachten Kostenoptionen (Pauschalbetrag) Anwendung.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig

Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@remove-this.sab.sachsen.de

Weiterführende Informationen

Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung (NiSE)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.