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Nachhaltiges Wohnumfeld in neuen Wohnquartieren – Konzepte und Baulanddialoge

Neubau | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltiges Bauen | Ressourceneffizienz | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Dezember 2023

Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. 
  • Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.

Was wird gefördert?

  • Die Erarbeitung von Konzepten / Wettbewerben für ein nachhaltiges Wohnumfeld.

Was sind die Voraussetzungen?

Um die Entwicklung nachhaltiger Wohngebiete durch Konzepte und Wettbewerbe zu fördern, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mit der Konzepterstellung darf erst nach Erhalt eines wirksamen Bescheids begonnen werden. Für Baumaßnahmen zählen Planungen und Vorarbeiten nicht als Vorhabenbeginn, außer sie sind Hauptzweck der Förderung.
  • Das geplante Baugebiet muss mit den Zielen des Regionalplans übereinstimmen oder eine genehmigte Abweichung haben. Bei Unklarheiten ist eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums erforderlich. 
  • Der Ortsteil für das Plangebiet muss mindestens 2.000 Einwohner haben. Bei Neugründungen gilt dies nicht.
  • Der Wohnraumbedarf im Plangebiet oder in angrenzenden Gemeinden muss durch Prognosen, Konzepte oder Marktuntersuchungen nachgewiesen werden.
  • Mindestens zwei Drittel der Geschossfläche sind für Wohnzwecke oder soziale Infrastruktur vorzusehen.
  • Ein Teil des Wohnraums muss nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz gefördert werden, mit Priorität für Projekte mit höherem Anteil geförderten Wohnraums.
  • Die Größe des Plangebiets muss die Schaffung sozialer oder Bildungsinfrastruktur notwendig machen.
  • Das Plangebiet muss bereits an den öffentlichen Verkehr angebunden sein oder eine solche Anbindung ist während der Bauzeit geplant.
  • Das Plangebiet darf nicht in einem aktuellen Städtebauförderprogramm oder Untersuchungsgebiet liegen.
     

Für die Förderung von Baulanddialogen:

  • Der Wohnraumbedarf muss ähnlich wie oben beschrieben nachgewiesen werden.

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung (Förderquote) beträgt 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main

Tel.: 0 (+49) 69 9132-6982

Weiterführende Informationen

Nachhaltiges Wohnumfeld in neuen Wohnquartieren – Konzepte und Baulanddialoge


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.