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Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Januar 2024

Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von:

  • Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten oder
  • gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.

Was wird gefördert?

  • Die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen.
  • Die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen.
  • Den Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen.
  • Die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen.
  • Den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern.
  • Die Herstellung von Elektroladeanschlüssen.
  • Die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
  • Begrünte Dächer ab 20m² und 8cm Substratdicke können im Rahmen der Hamburger Gründachförderung besonders bezuschusst werden.
     

Nicht gefördert werden:

  • Vertikale Aufhängungen.
  • Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“).
  • Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt.
  • Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird.
  • Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg


Tel.: 0 (+49) 40/248 46-0
Fax: 0 (+49) 40/248 46-432
E-Mail: info@remove-this.ifbhh.de 

Weiterführende Informationen

Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.