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Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Gründächer | Flächenentsiegelung | Regenwasserversickerung | Bund

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Fördert Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Zustands der Ökosysteme und zur Stärkung der Klimaschutzleistung. 

Wer wird gefördert?

  • Kommunen,
  • (Inter) kommunale Zweckverbände,
     

    mit Schwerpunkt im ländlichen Raum.

Was wird gefördert?

  • Naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten in ländlichen Regionen.
  • Ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft.
  • Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft.
  • Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern.
  • Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Der Bund hat ein erhebliches Interesse an Ihrem Vorhaben.
  • Ihr Vorhaben kann ohne eine Zuwendung des Bundes nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden.
  • Die für Ihre investive Maßnahmen erforderlichen Flächen, Grundstücke und baulichen Anlagen (insbesondere Gebäude) befinden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum.
  • Sie können nachweisen, dass die zweckentsprechende Nutzung bis zum Ende der Zweckbindungsfrist (i.d.R. bis 2045) gewährleistet ist.
  • Sie führen die investive Maßnahme freiwillig, also ohne bestehende öffentlich-rechtliche/gesetzliche Verpflichtungen, durch.
  • Sie sind in der Lage, das Projekt fachkompetent und wirtschaftlich zu planen, durchzuführen und abzurechnen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss.
  • Förderumfang: 80 % der förderfähigen Ausgaben; bis zu 90% für finanzschwache Kommunen möglich.
  • Förderhöhe: Mindestzuwendung 500.000 € pro Vorhaben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.