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NRW.BANK Effizienzkredit

Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Dezember 2023

Sie erhalten ein Darlehen für langfristig Erfolg versprechende Investitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz (um mind. 20%) oder der Ressourceneffizienz (um mind. 2%) führen, die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern sowie in Grüne Technologien.

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
  • Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

  • Sie erhalten ein Darlehen für langfristig Erfolg versprechende Investitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz (um mind. 20%) oder der Ressourceneffizienz (um mind. 2%) führen, die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern sowie in Grüne Technologien.
     
  • Ersatzinvestitionen: Erwerb von fabrikneuen und/oder gebrauchten Anlagen/Nutzfahrzeugen. Das zu ersetzende Wirtschaftsgut muss im Unternehmen abgeschafft d. h. veräußert/dauerhaft stillgelegt werden.
  • Modernisierung und/oder Generalüberholung von im Unternehmen bestehender Anlagen, die die Effizienzwerte erreichen.
  • Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden, wenn sie zur deutlichen Energie- und CO2-Einsparung beitragen.
     

Programmvariante Bauen:

Sie erhalten ein Darlehen in der Programmvariante für den Neubau oder die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen.
 

  • Neubau
  • KfW-Effizienzgebäude Standard 40 und 40 QNG
  • Sanierung
  • KfW-Effizienzgebäude-Standard 40, 55, 70 und Denkmal
  • energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäude (gemäß BEG-Förderung):
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsanlagen und –optimierung und
  • sonstige Anlagentechnik

Was sind die Voraussetzungen?

Es müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten werden:

  • Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • Die jeweiligen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen Ihres Vorhabens sind erfüllt.
  • Sie schaffen das zu ersetzende Wirtschaftsgut im Unternehmen ab, d.h. Sie veräußern es oder legen es dauerhaft still.
  • Für die Programmvariante Bauen ist eine zugesagte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder für Klimafreundlicher Neubau (KFN) vorausgesetzt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen. Bei der Programmvariante Bauen unter Anrechnung der bewilligten BEG bzw. KfN-Förderung.
  • Höchstbetrag: 10 Mio. €
  • Ratendarlehen: 4 bis 10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
  • Programmvariante Bauen: 10, 15, 18, 20 oder 25 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahr/e)
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss / außerplanmäßige Tilgungen mit
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

Tel: 0 (+49) 211 91741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

NRW.BANK Effizienzkredit


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.