Zurück zur Übersicht

NRW.BANK.Kommunal Invest/NRW.BANK.Kommunal Invest Plus

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | nachhaltiges Bauen | Ressourceneffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden! 

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, z. B.:

  • Maßnahmen zum Klimaschutz
  • allgemeine Verwaltung
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung (z.B. touristische Infrastruktur)
  • soziale Infrastruktur (z. B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke als notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens, einschließlich Erschließungsmaßnahmen und
  • Aufwendungen für den Grunderwerb
  • Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Sie verwenden das Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) oder entsprechend einer Kreditermächtigung und vorhabensbezogen.
  • Sie halten die vorhabenbezogene Zweckbindungsfrist ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen


    Finanzierungsanteil:

  • bis 2 Mio. €: bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“
  • über 2 Mio. €: max. 50% der förderfähigen Investitionskosten über „NRW.BANK.Kommunal Invest“, die restlichen 50% über „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“.
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller


Laufzeiten:

  • 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
  • 20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
  • 30 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
     
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre


Tilgung:

  • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
  • außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich
     
  • Leistungstermine (Zins und Tilgung): jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

NRW.BANK.Kommunal Invest/NRW.BANK.Kommunal Invest Plus


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.