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Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Bayern

Fördergeber Wirtschaftsministerium Bayern (StMWi)
Stand Januar 2024

Seit Ende 2020 zeigt sich eine zunehmende Diskrepanz zwischen E-Fahrzeugbestand und Ladeinfrastruktur. Nicht zuletzt aus diesem Grund besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Als Reaktion hierauf verfolgt der Freistaat in Form des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ die Beschleunigung des Ausbaus und die Verdichtung der Ladeinfrastruktur in Bayern.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Kommunen und Landkreise.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von neuen Ladepunkten. 
  • Je nach Förderaufruf ist auch die Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastrukturen oder die Ertüchtigung des Netzanschlusses an bestehenden Standorten förderfähig.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Ladestandorte in Bayern
  • Öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte im Sinn der LSV in ihrer aktuell gültigen Fassung
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
  • Nutzung der Ladepunkte im Sinne des Förderprogrammes (Verwertungszeitraum) von sechs Jahren
  • Jederzeit Abgabe von 100% Ökostrom an jedem Ladepunkt
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
  • Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis und eine Bodenmarkierung gem. Förderrichtlinie anzubringen

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. 
  • Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. 
  • Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Bayern Innovativ GmbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
 

Tel: 0 (+49) 911 20671-0
E-Mail: info@remove-this.bayern-innovativ.de

Weiterführende Informationen

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.