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progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW Bank
Stand März 2024

Gefördert wird der Ausbau der Elektromobilität.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, -Wohnungseigentümergemeinschaften
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?

  • Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten.
     

Mit der Förderung können folgende Maßnahmen finanziert werden:
 

  • Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität
  • kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur
  • reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Lastenfahrräder
  • Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
 

  • Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen realisiert.
  • Das Vorhaben wird nicht vor der Bewilligung begonnen.
  • Öffentlich-rechtliche Genehmigungen für geförderte Vorhaben sollten bei Antragstellung vorgelegt werden.
  • Je nach Vorhaben sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig vom Vorhaben und vom Antragsteller, max. 500.000 € pro Antragsteller
  • Bagatellgrenze: 500 €

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW Bank

Tel: 0 (+49) 211 91741 4500

E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.