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progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetze

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Fördert Anlagen und Maßnahmen im Bereich energieeffizienter Wärme- und Kältenetze. 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
     

Was wird gefördert?

  • Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie energieeffiziente Wärme- und Kältenetze einschließlich der zugehörigen Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von Wärme und Kälte für die öffentliche Versorgung neu bauen oder ausbauen.
     

Mit der Förderung können Sie folgende Anlagen und Maßnahmen finanzieren:

  • Neubau und Verdichtung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen, um Wärme oder Kälte in einem Medienrohr bis zu einem Nenndurchmesser von Durchgangsnorm 300 zu verteilen
  • dem Netz zugehörige Anlagen zur Auskopplung von Wärme aus
    - industriellen und gewerblichen Prozessen
    - Grubenwasser
    - Tiefengeothermie
    - Abfallverbrennungsanlagen
  • thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen
  • Wärme- und Kälteleitungen, um Infrastruktureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung zu queren
  • Umbau vorhandener Wärmedampfnetze zu Heiß- und Warmwassernetzen
  • Verbindung vorhandener Wärmenetze
  • besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von effizienter Wärme und Kälte
  • dafür erforderliche Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik mit erhöhtem Innovationsgrad oder außerordentlichem Multiplikatoreffekt
  • in Einzelfällen die unterirdische Verlegung von Wärmeleitungen mit einem Nenndurchmesser der Medienrohre größer als 300 mm
  • energieeffiziente Heiß- und Warmwassernetze zur Erschließung industrieller Abwärme
  • innovative Systemkomponenten in energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen
  • Studien zum Neu- und Ausbau und zur Modernisierung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen und zu deren Verbesserung im Hinblick auf
  • Energieeffizienz und Klimaschutz

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.
  • Ihre Maßnahme darf keine bereits bestehende Wärmeversorgung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – mit Ausnahme von KWK-Anlagen auf Kohle- oder Mineralölbasis – verdrängen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 100.000 €

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetze


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.