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PV-Anlagen-Darlehen

Bestand/Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude

Wer wird gefördert?

  • private Bauverantwortliche und private Besitzende (natürliche Personen) von ausschließlich selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.

Was wird gefördert?

  • Kauf und die Installation einer PV-Anlage inkl. Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW
  • Kauf und die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage
  • Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der Antrag ist vor Beginn der Installationsarbeiten bei der WIBank zu stellen.
  • Die Gewährung des Darlehens ist auf eine Höhe von 90 % der Gesamtinvestitionskosten begrenzt. Es sind mindestens 10 % liquides Eigenkapital nachzuweisen und einzubringen.
  • Die Maßnahmen dürfen ausschließlich auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgen. Darüber hinaus muss die geförderte Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch genutzt werden. Die Photovoltaikanlagen sind entsprechend des Strombedarfs der jeweiligen Betreiber dimensioniert. Die Betreiber speisen lediglich eine begrenzte Menge nicht selbst genutzten Stroms in das Netz, z.B. im Fall von Produktionsspitzen.
  • Die Maßnahme muss ordnungsgemäß von einem Fachbetrieb abgenommen werden.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann für noch nicht ausgezahlte Beträge auf maximal 24 Monate verlängert werden. Nach Ablauf der gesamten Abruffrist wird das Darlehen um die nicht abgerufenen Restdarlehensmittel gekürzt. In diesem Fall bleiben der WIBank alle vertraglichen und gesetzlichen Rechte vorbehalten. Dies gilt auch, wenn die Auszahlung endgültig aus anderen Gründen unterbleibt, die die WIBank nicht zu vertreten hat.
  • Die Maßnahmen sind unverzüglich abzuschließen und das Darlehen bei der WIBank vollständig abzurufen.

Wie wird gefördert?

  • Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW refinanziert. Es gelten die zum Zeitpunkt der Zusage ermittelten Zinssätze der WIBank. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
  • Das Darlehen kann ab 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Es ist auf volle 100 Euro abzurunden.
  • Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrages. 
  • Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung des Darlehens betragen 10 Jahre. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. 
  • Während des tilgungsfreien Jahres sind lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zu zahlen. Danach wird das Darlehen vierteljährlich jeweils zum Quartalsende in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.
  • Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren wird aus Mitteln des Landes Hessen eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1,00 % p.a. auf die oben genannten Konditionen in Form eines Zinszuschusses gewährt. Durch die Zuschussgewährung darf der Zinssatz des Darlehens nicht unter 0,00 % p. a. sinken. 
  • Die Zahlung erfolgt nachschüssig zu den festgelegten Leistungsterminen. 
  • Für das WIBank-Förderdarlehen kann eine Landesbürgschaft übernommen werden. Es gelten die Richtlinien des Landes Hessen für die Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen in der jeweils geltenden Fassung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich, sofern bei den anderen Fördermitteln keine entsprechenden Förderausschlüsse vorliegen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
 

Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7347

Weiterführende Informationen

PV-Anlagen-Darlehen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.