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Radwegebau

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand Januar 2024

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investi­tionen in die Radverkehrs­infrastruktur. Ziel dieses Förder­programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrs­systems.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Gemeinde­verbünde und Land­kreise

Was wird gefördert?

Insbe­sondere können für folgende Vorhaben Zuwendungen gewährt werden:
 

der Neu, Um- und Ausbau von:
 

  • straßen­begleitenden, vom motorisierten Individual­verkehr (MIV) möglichst getrennten
  • Radwegen sowie Radfahr- und Schutz­streifen einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehr,
  • eigen­ständigen Radwegen,
  • Fahrrad­straßen und Fahrrad­zonen,
  • Radwege­brücken oder -unter­führungen zur höhen­freien Querung, insbe­sondere von Straßen, Schienen- und Wasser­wegen im Zuge von Radver­bindungen,
  • Knoten­punkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrs­ströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad­verkehrs vorsehen und/oder Sichthin­dernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutz­inseln und/oder deutlich vorge­zogenen Halte­linien, Radvorrang­routen.
  • die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten,
  • den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder von:
  • Abstell­anlagen, die eine diebstahl­sichere, stand­feste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispiels­weise Anlehn­bügel, Doppel­stock­park­systeme
  • oder Fahrrad­boxen,
  • Fahrrad­park­häusern an wichtigen Quellen/Zielen des Rad­verkehrs.
  • die Ermög­lichung des Fahrrad­parkens (und Pedelec­parkens mit Lade­möglich­keit) an den Schnitt­stellen zum öffent­lichen Personen­verkehr mit Bus und Bahn,
  • betrieb­liche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs­flusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinander­folgender Licht­signal­anlagen, getrennte Ampel­phasen (Grün­phasen) für die unter­schiedlichen Verkehrs­ströme zur Verbesserung der Sicherheit des Rad­verkehrs oder des Verkehrs­flusses für den Rad­verkehr.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung wird als Projekt­förderung in Form einer zweck­gebundenen, nicht rückzahl­baren Zuweisung als Anteil­finanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanz­schwachen Gemeinden bis zu 90 %.
  • Befristet bis zum 31.12.2021 kann eine Zuwendung von in der Regel 80 % gewährt werden.
  • Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfra­strukturen und die Beseitigung von Unfall­schwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungs­fähigen Ausgaben bei finanz­schwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanz­schwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin


Tel.: 0 (+49) 385 6363-3

Weiterführende Informationen

Radwegebau


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.