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SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | nachhaltiges Bauen | Sachsen

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Januar 2024

Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Vorhaben und kommunalen Verwaltungen.

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen

Was wird gefördert?

  • Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:

  • genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
  • Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
  • Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen

Wie wird gefördert?

  • Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
  • Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren


    Zinsvergünstigung zwischen 0,25% und 0,5 % in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien:

  • Zinvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul "Grundlagen schaffen" und/oder
  • Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul "Transformation begleiten" bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls “Anlehnung an die EU-Taxonomie”
  • Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich
     

Kredithöhe und Auszahlung

  • Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 20 Mio. EUR
  • Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich



    Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

  • Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.



    Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis kann, sofern vorhanden, bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages erbracht werden, jedoch spätestens entsprechend der Nachweispflicht gemäß Anhang zum Antrag (SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen - Nachhaltigkeitskriterien).

     

Sicherheiten

  • Sicherheiten in Form einer 100 % Kommunalbürgschaft sind nur von kommunalen Gesellschaften zu erbringen, denen die Erfüllung der kommunalen Aufgaben übertragen wurde

     

Beihilferechtliche Regelungen

  • Übt die Gebietskörperschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kann die Zinsvergünstigung des Darlehens beihilferelevant sein, nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt Beihilfe entnehmen.



    Kombination mit anderen Fördermitteln

  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig

Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@remove-this.sab.sachsen.de

Weiterführende Informationen

SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.