Zurück zur Übersicht

SolarPLUS

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Berlin

Fördergeber Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand Januar 2024

Sie möchten in den Ausbau von Photovoltaik investieren? Erhalten Sie eine umfassende Förderung für klimafreundliche Sonnenenergie in Berlin.

Wer wird gefördert?

  • Immobilieneigentümer:innen
  • Mieter:innen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (vertreten durch die bevollmächtigten Hausverwaltungen)
  • verfügungsberechtigte Dritte, z.B. Energieversorger als Dachpächter:innen

Was wird gefördert?

  • Die IBB fördert die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Zuschüssen von bis zu 15.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbe von bis zu 30.000 Euro. Eine Förderung ist auch bei Pacht-, Miet- oder Leasingmodellen möglich.
     
  • Gefördert werden zudem Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte sowie die steuerliche Erstberatung in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage. Außerdem wird die Veränderung der Hauselektrik bei Mieterstromprojekten, sowie die Installation bzw. Ertüchtigung von Zählerschränken als Anteilsfinanzierung gefördert.
     
  • Zu den Inhalten des Programms zählt auch das Fördermodul „Sonderanlagen-Boni“, welches die Mehrkosten für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründach und Photovoltaikanlagen gegenüber den Kosten einer Standard-PV-Anlage fördert.
     
  • Außerdem werden die Anschaffungskosten für ein Steckersolargerät für Mieter:innen und selbstnutzende Eigentümer:innen von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, mit max. 500 Euro gefördert. Förderfähig sind zudem Steckersolargeräte für gepachtete Klein- bzw. Erholungsgärten. Bei einem Steckersolargerät handelt es sich um ein oder mehrere steckerfertige PV-Module mit einem Wechselrichter und Halterungen für die Anbringung an bzw. auf Balkonen, Dächern bzw. Zäunen oder zur Aufstellung, z.B. auf Terrassen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Das Speichersystem muss, bei einer Leistung von mehr als 25 kWp der PV-Anlage, netzdienlich sein.
  • Die Mindestnutzungsdauer und Zweckbindungsfrist bei Investitionen beträgt drei Jahre.
  • Eine Förderung des Sonderanlagen-Boni „Gründach-PV“ ist nicht möglich, wenn eine Förderung aus dem Programm GründachPLUS beantragt werden kann.
  • Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.

Wie wird gefördert?

Dachgutachten, Studien, Zähler- und Messkonzepte

  • Bei Dachgutachten, Studien, Zähler- und Messkonzepten werden die Kosten für die Erstellung des Gutachtens, der Studie bzw. des Konzeptes anteilig finanziert.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Antragstellenden und beträgt maximal 5.000 Euro für Dachgutachten und Zähler- sowie Messkonzepte und maximal 15.000 Euro für Machbarkeitsstudien.
     

Steuerliche Erstberatung

  • Die steuerliche Erstberatung wird pauschal mit 226,10 Euro gefördert.
     

Messplätze (Zählerschränke)

  • Kosten für Messplätze werden anteilig finanziert mit maximal 10.000 Euro.
     

Zusammenlegen von Hausanschlüssen

  • Die Kosten für das Zusammenlegen von Hausanschlüssen wir anteilig mit maximal 5.000 Euro gefördert.
     

Stromspeicher

  • Der Kauf von Stromspeichern in Ein- und Zweifamilienhäusern wird mit 300 Euro je KWh gefördert, maximal 15.000 Euro.
  • Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien werden anteilig der Kosten gefördert mit maximal 30.000 Euro.
  • Pacht bzw. Leasing von Stromspeichern wird mit 300 Euro je kWh, maximal 15.000 Euro gefördert.
     
  • Eine Förderung von Stromspeichern für Steckersolargeräte ist ausgeschlossen.
     

Sonderanlagen-Boni

Die Förderung bezieht sich auf die Mehrkosten gegenüber einer Standard-PV-Anlage und beträgt für:

  • Denkmalgerechte PV: maximal 15.000 Euro
  • Fassaden-PV: maximal 30.000 Euro (keine Steckersolargeräte)
  • Gründach-PV: maximal 15.000 Euro
  • Je Maßnahme im Fördermodul Sonderanlagen-Boni ist die Förderung begrenzt auf maximal 100 Förderfälle.
     

Steckersolargeräte – Modul E

  • Die Kosten für ein Steckersolargerät werden mit max. 500 Euro gefördert.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin


Tel.: 0 (+49) 30 / 2125 - 0
Fax: 0 (+49) 30 / 21 25 - 20 20
E-Mail: info@remove-this.ibb.de

Weiterführende Informationen

SolarPLUS


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.