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Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | nachhaltiges Bauen | Hessen

Fördergeber WIBank
Stand März 2024

Im Rahmen dieses Landesprogramms werden für die Modernisierung von Mietwohnungen, die seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sind, zinsgünstige Darlehen sowie zusätzlich Finanzierungszuschüsse vergeben.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt ist der/die Eigentümer/in / Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. 

Was wird gefördert?

  • Förderungsfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die Kosten der Modernisierung sollen mindestens 5.000 Euro je Wohnung betragen. Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein und nach Abschluss der Modernisierung mit wohnberechtigten Mietern belegt sein bzw. werden. Eine Doppelförderung mit Zuschüssen zum Erwerb von Belegungsrechten ist ausgeschlossen.
     
  • Ist auf dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, muss die Laufzeit des Erbbaurechtes die planmäßige Darlehenslaufzeit um mindestens 10 Jahre überschreiten.


Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen,
 

  • deren Ausführung vor Beantragung der Förderungsmittel und vor Aufnahme in ein Bauprogramm begonnen wurde,
  • für die Baurecht nicht gesichert ist,
  • die zur Versorgung der Bauherrschaft oder ihrer Familienangehörigen mit Wohnraum dienen sollen (derartige Maßnahmen sind ggfs. im Rahmen der Richtlinien über die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum förderungsfähig),
  • bei denen die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung und eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums fraglich ist oder
  • bei denen die Bauherrschaft nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt oder die Bonität und gestellte Sicherheiten nicht ausreichen. 

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch in Höhe der Darlehenspauschale im Mietwohnungsbau-Neubau von 1.700 bis 2.500 Euro pro m² Wohnfläche (in Abhängigkeit vom Grundstückswert), sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens. 
  • Die Verzinsung des Darlehens beginnt ab erster Auszahlung. Von da an wird das Darlehen für die Dauer von 15 Jahren bis zum nächsten regulären Zahlungstermin (31.3. beziehungsweise 30.9. des Jahres für das jeweils zurückliegende Halbjahr) zu einem Festzins von 0,55 Prozent verzinst. Der effektive Jahreszins beträgt 0,60642 Prozent*. 
  • Für die Dauer der ersten Zinsfestschreibung von 15 Jahren übernimmt das Land Hessen die zu zahlenden Zinsen. Zinszahlungen während dieses Zeitraumes sind von Ihnen daher nicht zu zahlen. Für die Restlaufzeit kann eine marktübliche Verzinsung entsprechender erststelliger Kapitalmarktmittel verlangt werden.
     
  • Die Tilgung beträgt in der Regel über die gesamte Laufzeit des Darlehens 2,0 Prozent. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind in gleichbleibenden halbjährlichen Leistungsraten zu zahlen. Die Tilgungsverrechnung erfolgt halbjährlich. Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent für das Förderdarlehen sowie 0,5 Prozent für den Finanzierungszuschuss erhoben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

WI Förderberatung 

Tel: : 0 (+49) 611 774-7333

Weiterführende Informationen

Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.