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Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Gründächer | Flächenentsiegelung | Sachsen

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Januar 2024

Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz sowie Schutzmaßnahmen vor Radon.

Wer wird gefördert?

 Stadtgrün

  • kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
  • Lärmminderung 
  • kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
     

Radonreduzierung

  • kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

 Stadtgrün

  • Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich 
  • Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
  • bodengebundene Fassadenbegrünung
  • extensive Dachbegrünung ab 50 m²
  • Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
     

Lärmminderung

  • aktiver, vorrangig aktiver grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg (z.B. Abschirmelemente, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, grüne Gleisanlagen)
  • bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 
  • passiver Lärmschutz, z.B. bauliche Vorhabenan Innenräumen wie Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen


Radonreduzierung

  • Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen 
  • Beispiele: bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts (z.B. Abdichtungen), lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration (z.B. technische Be- und Entlüftung), Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon (z.B. Radonbrunnen).
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden

Was sind die Voraussetzungen?

​​​​Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
 

  • genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
  • Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
  • Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen

Wie wird gefördert?

  • Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
  • Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren


    Zinsvergünstigung zwischen 0,25% und 0,5 % in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien:
     
  • Zinvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul "Grundlagen schaffen" und/oder
  • Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul "Transformation begleiten" bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls “Anlehnung an die EU-Taxonomie”
  • Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich
     

Kredithöhe und Auszahlung

  • Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 20 Mio. EUR
  • Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich


    Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
  • Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.


    Verwendungsnachweis
  • Der Verwendungsnachweis kann, sofern vorhanden, bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages erbracht werden, jedoch spätestens entsprechend der Nachweispflicht gemäß Anhang zum Antrag (SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen - Nachhaltigkeitskriterien).
     

Sicherheiten

  • Sicherheiten in Form einer 100 % Kommunalbürgschaft sind nur von kommunalen Gesellschaften zu erbringen, denen die Erfüllung der kommunalen Aufgaben übertragen wurde
     

Beihilferechtliche Regelungen

  • Übt die Gebietskörperschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kann die Zinsvergünstigung des Darlehens beihilferelevant sein, nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt Beihilfe entnehmen.


    Kombination mit anderen Fördermitteln
  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig

Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@remove-this.sab.sachsen.de

Weiterführende Informationen

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.