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Städtebau­förderung

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Gründächer | Biodiversität | Flächenentsiegelung | Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand Januar 2024

Mit Hilfe von Städtebau­fördermitteln werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich fest­gelegten Sanierungs­gebieten, Entwicklungs­gebieten und abgegrenzten Förder­gebieten (städtebauliche Gesamt­maßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungs­defizite abzubauen und die Lebens­bedingungen nach­haltig zu verbessern.

Wer wird gefördert?

  • Städte/Gemeinden

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur:

  • Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseins­vorsorge, insbesondere Schul­infrastruktur,
  • Anpassung der städtischen Infrastruktur, Rückbau von Wohnungen und Aufwertung des öffentlichen Raums in Gebieten mit erheblichen Funktions­verlusten aufgrund der Struktur­veränderungen in Demografie und Wirtschaft,
  • Sicherung und Erhalt historischer Stadtkerne,
  • Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungs­bedarf,
  • Stärkung zentraler Versorgungs­bereiche und
  • Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendungen werden als vorläufig bewilligte Zuschüsse für die jeweilige Gesamt­maßnahme im Wege der Anteil­finanzierung gewährt.
  • Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Ab­rechnung der Gesamt­maßnahme.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Tel.: 0 (+49) 385 6363-4

Weiterführende Informationen

Städtebau­förderung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.