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Städtebauförderung

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Gründächer | Umnutzung | Flächenentsiegelung | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand Januar 2024

Die Landesregierung und der Bund tragen mit der Städtebauförderung dazu bei, für Bürgerinnen und Bürger Städte von morgen zu bauen.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und – mit Zustimmung des Ministeriums – Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

  • Zuwendungen für Sanierungsmaßnahmen als Einheit (Gesamtmaßnahme). Sie können eingesetzt werden für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen, die Durchführung von Baumaßnahmen und für eine Vergütung von beauftragten Dritten.
     

Die Finanzhilfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen können in allen Programmen insbesondere eingesetzt werden für:
 

  • die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte, 
  • Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (u. a. energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, klimafreundliche Mobilität, Nutzung klimaschonender Baustoffe, Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Begrünung von Bauwerksflächen, Erhöhung der Biodiversität), 
       Bau- und Ordnungsmaßnahmen, 
  • Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), zur Erneuerung des baulichen Bestandes, 
  • Maßnahmen zur Revitalisierung von Brachflächen einschließlich Nachnutzung bzw. Zwischennutzung, 
  • Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, zum Erhalt und zur Sicherung des bau- und gartenkulturellen Erbes sowie stadtbildprägender Gebäude, 
  • Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, 
  • Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit, 
  • Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien (städtebauliche Vernetzung von Infrastrukturen, Daten), 
  • Quartiersmanagement, Leistungen von Beauftragten, Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern, 
  • interkommunale Maßnahmen, insbesondere von kleineren Städten und Gemeinden, sowie Stadt-Umland-Kooperationen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Netzwerke, 
  • Maßnahmen zur Steigerung der Baukultur, insbesondere der Planungs- und Prozessqualität, 
  • Maßnahmen mit hohem Innovations- und Experimentiercharakter in außerordentlichen Stadtentwicklungsformaten, 
  • Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (zum Beispiel Verfügungsfonds und „Tag der Städtebauförderung“).

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf

Tel.: 0 (+49) 211-8618-50

Weiterführende Informationen

Städtebauförderung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.