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Stärkung Energieresilienz Studentenwerke (2023)

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Brandenburg

Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand Januar 2024

Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Energieresilienz und die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags der Studentenwerke im Land Brandenburg.

Wer wird gefördert?

  • Studentenwerke des Landes Brandenburg

Was wird gefördert?

1. Maßnahmen zur Reduzierung des externen Energieverbrauchs, wie z. B.

  • Photovoltaik-, Biogasanlagen oder Wärmepumpen (für den Eigenverbrauch),
  • Solarthermie,
  • Speicheranlagen, Speicher- und Servertechnik
  • Energiemanagementsysteme (Hard- und Software)
  • Energieberatung (wenn sie zur Bewältigung der aktuellen Krise beiträgt oder dies erwarten lässt).
     

2. Bauliche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, wie z. B.

  • Sanierung von Heizungsanlagen, raumlufttechnischen Anlagen, Innen- und Außenbeleuchtung,
  • Austausch der Fenster und Türen,
  • Dämmung (z.B. Fassade, Dach).
     

3. Ersatzbeschaffung von Geräten, sofern das zu ersetzende Gerät mindestens fünf Jahre genutzt wurde und mit dem neuen Gerät eine Energieeinsparung von mindestens 30% erreicht werden kann, und Einrichtungsgegenständen in den Räumlichkeiten der Studentenwerke und in den studentischen Wohneinheiten.

Was sind die Voraussetzungen?

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die vor Inkrafttreten der Richtlinie begonnen worden sind,
  • deren zuwendungsfähige Ausgaben unter 20.000 EUR liegen
    sowie
  • Personalausgaben der Zuwendungsempfänger,
  • Grundstücke,
  • Fahrzeuge aller Art,
  • Entsorgung von Altgeräten u.ä.,
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge, es sei denn, dass sie für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind,
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht,
  • Reisekosten,
  • Barzahlungen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
  • Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam

Tel.: 0 (+49) 331 660-0
Fax: 0 (+49) 331 660-1235

Weiterführende Informationen

Stärkung Energieresilienz Studentenwerke (2023)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.