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Tierheime

Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand Januar 2024

Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tier­heimen und ähnlichen Einrichtungen (z.B. Gnaden­höfe, Tier­auffang­stationen).

Wer wird gefördert?

  • Einrichtungen, die der Unter­bringung von Fund­tieren, fortgenommenen, einge­zogenen oder sicher­gestellten Tieren oder kranken, verletzt auf­gefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wild­tieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Moderni­sierungen
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität
  • Verbesserung, Ausgestaltung, Ausrüstung von Tier­unterbringungs­plätzen

Was sind die Voraussetzungen?

  • Förder­voraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutz­gesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen.
  • Die fünfjährige Zweckbindung ab letzter Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweck­entfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung erfolgt als Anteil­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Tel.: 0 (+49) 385 6363-5

Weiterführende Informationen

Tierheime


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.