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Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und/oder H2-Tankinfrastruktur

Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Unterstützung des Übergangs zu einer umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität.

Wer wird gefördert?

  • Begünstigte können kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften sein. 
  • KMU, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 ÖPNVG und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs können Begünstigte sein, wenn sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Was wird gefördert?

  • Errichtung von Lade- und/oder H2-Tankinfrastuktur, welche sich in integrierte konzeptionelle Ansätze einpassen.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Förderfähig sind die in Art. 36a Nr. 3 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Investitionskosten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
 

Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7349

Weiterführende Informationen

Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und/oder H2-Tankinfrastruktur


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.