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Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Mobilitätsstationen

Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Unterstützung des Übergangs zu einer umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität.

Wer wird gefördert?

  • Begünstigte können kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften sein. 
  • KMU, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 ÖPNVG und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs können Begünstigte sein, wenn sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.

Was wird gefördert?

  • Errichtung von "Mobilitätsstationen", welche sich in integrierte konzeptionelle Ansätze einpassen.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Förderfähig sind Investitionsausgaben.
  • Die Zuwendung beträgt bei Vorhaben, bei denen die Förderung keine Beihilfe darstellt, bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei allen übrigen Vorhaben beträgt sie bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Der Zweckbindungszeitraum beträgt für diese Vorhaben 7 Jahre.
  • Eine Förderung stellt keine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV dar, soweit Begünstigte im Vorhaben nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Zuwendungen dürfen nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen. Sofern Begünstigte – wie im Regelfall
  • neben der förderfähigen, nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit auch noch wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, ist mittels Trennungsrechnung seitens der Begünstigten sicherzustellen, dass die Förderung tatsächlich ausschließlich dem nicht-wirtschaftlichen Bereich zugutekommt.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
 

Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7348

Weiterführende Informationen

Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Mobilitätsstationen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.