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Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Gründächer | Flächenentsiegelung | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen die bestehende Stadtstrukturen zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern.

Wer wird gefördert?

  • Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände nach §205 Abs. 4 BauGB.

Was wird gefördert?

u.a.:

  • Sanierung und Umnutzung von Gebäuden 
  • Vernetzung von Politik, Verwaltung und Bürgern 
  • Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen, Plätzen etc. 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Die Programmaufnahme erfolgt mit dem ersten Zuwendungsbescheid.
     

Fördervoraussetzungen sind, dass 
 

  • das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist,
  • die Festlegung anerkannt worden ist und
  • die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.
  • Die räumliche Festlegung der Fördergebiete kann in allen Programmen, soweit erforderlich, auch als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB erfolgen.
  • Ein Beschluss zur Abgrenzung des Gebiets Stadtentwicklung ist erforderlich.

Wie wird gefördert?

  • Es handelt sich um eine Zuschussförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Höhe des Förderanteils (Förderquote) von 2/3 der förderfähigen Kosten wird nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG) erhöht oder vermindert.
     

Fördermittel können eingesetzt werden

  • zur Deckung der Kosten,
  • zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
  • zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
  • Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden.
     
  • Mit dem Zuwendungsbescheid für das jeweilige Programmjahr stellt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen die Fördermittel auf der Grundlage der angemeldeten Einzelmaßnahmen für die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme bereit.
     
  • Die Fördermittel werden auf Anforderung entsprechend dem Bedarf im Rahmen der bewilligten Fördermittel ausgezahlt.
     
  • Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme, für den die Zuwendungsempfänger Bewilligungsbescheide erhalten, soll zehn Jahre nicht überschreiten. Wegen der kassenmäßigen Abwicklung durch Verpflichtungsermächtigungen kann sich daraus ein entsprechend längerer Bewilligungszeitraum ergeben.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
 

Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7350

Weiterführende Informationen

Wachstum und nachhaltige Erneuerung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.