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Wärmeschutz im Gebäudebestand

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltiges Bauen | Hamburg

Fördergeber IFB Hamburg
Stand März 2024

Gefördert wird die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer
  • Sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen
  • Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Was wird gefördert?

  • Die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.
  • Auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Bei Erfüllung der Anforderungen an diese Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung der Energiesparmaßnahme genutzt werden.
  • Eine Kombination der Förderung von baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle mit anderen Förderprogrammen (KfW, BAFA) – ist grundsätzlich möglich. (Für baubegleitende Dienstleistungen (Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts

Tel.: 0 (+49) 40/248 46-0
Fax: 0 (+49) 40/248 46-432
E-Mail: info@remove-this.ifbhh.de 

Weiterführende Informationen

Wärmeschutz im Gebäudebestand


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.