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Wasserstofftankstellen in Bayern

Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Bayern

Fördergeber Freistaat Bayern
Stand Januar 2024

Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur setzt die Bayerische Staatsregierung Investitionsanreize, um schnellstmöglich einen Ausbau von Wasserstofftankstellen in allen Teilen Bayerns zu erreichen. 

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von (öffentlichen und betriebsinternen) Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Busse und Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern (Nummern 2.1 und 2.2 der Förderrichtlinie).

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die Tankstelle muss mindestens sechs Jahre lang betrieben werden und zu 100 Prozent mit erneuerbarem Wasserstoff i.S.v. Art. 2 Nr. 102 c AGVO oder bis 31. Dezember 2035 mit Wasserstoff, der durch Reformierung von Biogas oder durch biochemische Umwandlung von Biomasse erzeugt wird, sofern mit den Nachhaltigkeitskriterien des Art. 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar, versorgt werden. 
  • Öffentliche Tankstellen müssen den Nutzern einen zeitlich uneingeschränkten, transparenten und in jeglicher Hinsicht diskriminierungsfreien Zugang gewähren. So muss der Zugang beispielsweise neben Brennstoffzellenfahrzeugen auch Wasserstoffverbrennerfahrzeugen gewährt werden. 
  • Betriebsinterne Tankstellen dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.

Wie wird gefördert?

  • Für öffentliche Tankstellen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der beihilfefähigen Kosten der Investition (auf Basis des Art. 36a AGVO als Investitionszuschüsse für die öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse) möglich.
  • Für nichtöffentliche Tankstellen ist eine Förderung der Investitionskosten mit Förderquoten von grundsätzlich bis zu 40 Prozent auf Basis von Art. 36a AGVO möglich.
  • Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nicht zulässig.
  • Die jeweiligen Förderhöchstsätze werden im Einzelnen in den Förderaufrufen festgelegt.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für
Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
 

Postanschrift:
Postfach 22 12 53
80502 München
 

Tel.: 0 (+49) 89 / 2192-02
Fax: 0 (+49) 89 / 2192-13350

E-Mail: poststelle@remove-this.stmb.bayern.de

Weiterführende Informationen

Wasserstofftankstellen in Bayern


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.