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Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Berlin

Fördergeber Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand Januar 2024

Sie sind selbstständig oder haben ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Berlin? Sie benötigen für Ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug und planen den Kauf eines Elektrofahrzeugs? Mit WELMO erhalten Sie Zuschüsse für die Elektrifizierung von Kraftfahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Beratung.

Wer wird gefördert?

  • Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
  • Antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat. Eine Beantragung ist für Antragsteller:innen möglich, die eine Förderung aus dem Programm SolarPLUS für einen Stromspeicher (Modul C) und/oder Sonderanlagen-Boni (Modul D1, D2, D3) erhalten haben.
  • Für die Beantragung von Fahrzeugen der Klasse M1, M2 sind ausschließlich Taxibetriebe berechtigt.

Was wird gefördert?

  • Fahrzeuge als reine Batterie-Elektro- oder Brennstoffzellen
     

Beratungsangebot:

  • Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)
  • Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)
     

elektrisch betriebene Fahrzeuge:

  • Neufahrzeuge
  • Jahreswagen
  • Leasingfahrzeuge
  • motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec
  • PKW der Klasse M1 nur für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi
  • PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi, nur für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession
  • Umrüstung von bereits angeschafften Elektrofahrzeugen der Klasse M1, M2 zum E-Inklusionstaxi
     

Ladeinfrastruktur/Netzanschluss:

  • öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
  • nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
  • anteilige Förderung des Netzanschlusses

Was sind die Voraussetzungen?

  • Alle förderfähigen Fahrzeuge müssen auf den Antragsteller zugelassen und überwiegend in Berlin genutzt werden.
  • Die Mindestzulassungsdauer für geförderte Kraftfahrzeuge beträgt 12 Monate.
  • Für Ladeinfrastrukturen gilt eine Mindestnutzungsdauer von 12 Monat. Diese müssen im Stadtgebiet Berlin errichtet werden.
  • Die Stromversorgung der Ladesäulen aus 100% regenerativen Energien ist unumgänglich.
  • Die Regelungen der De-minimis-Förderung müssen eingehalten werden.

Wie wird gefördert?

Beratungsangebot

  • 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz
  • Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR
     

Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)

  • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
     

PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)

  • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
     

PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi

  • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
     

Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi

  • max. 15.000 EUR
     

Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)

  • 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)
     

Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)

  • 500 EUR
     

Ladeinfrastruktur / Netzanschluss

  • 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)
  • 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)
     

Betriebliches Mobilitätsmanagement

  • 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)
  • Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.

     
  • Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank Berlin (IBB)
Bundesallee 210
10719 Berlin

Tel.: 0 (+49) 30 / 2125 - 0
Fax: 0 (+49) 30 / 21 25 - 20 20
E-Mail: info@remove-this.ibb.de

Weiterführende Informationen

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.