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Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung von Binnenschiffen mit Landstrom in Rheinland-Pfalz

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Rheinland-Pfalz

Fördergeber Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand Januar 2024

Ziel der Förderung ist es den Ausstoß von Luftschadstoffen wie Kohlenstoffdioxid, Schwefeloxide, Stickoxide und Feinstaub insbesondere in urbanen Räumen zu vermeiden.

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts die Landstromanlagen bereitstellen, betreiben, anbieten oder dies für die Zukunft planen.

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind die Kosten für den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung). 
  • Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz ist nur in Bezug auf die Kosten förderfähig, die zwingend für den Betrieb der Landstromanlage erforderlich sind und ausschließlich diesem Zweck dienen.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von bis zu 80 v. H. der förderfähigen Kosten, der Bund beteiligt sich mit bis zu 75 v. H. an der Zuwendung

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
 

Beratung Wirtschaftsförderung
Tel: 0 (+49) 6131 6172-1333
E-Mail: beratung@remove-this.isb.rlp.de
 

Beratung Wohnraumförderung
Tel: 0 (+49) 6131 6172-1991
E-Mail: wohnraum@remove-this.isb.rlp.de

Weiterführende Informationen

Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung von Binnenschiffen mit Landstrom in Rheinland-Pfalz


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.